Freie Bürgerliste Ingelheim e. V.

 

1. Vorsitzender

Hans-Werner Klose

 

Brüder-Grimm-Straße 44

55218 Ingelheim am Rhein

Telefon (06132) 8221

 

mail@fb-ingelheim.de

 

 

Anfragen und Anträge an die Stadtverwaltung

14.01.13   Anfrage – Regionalbad Grundsätze GemO

Sehr geehrte Frau Breyer,

 

ich bitte um Ihre Stellungnahme in der nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates zu folgendem Sachverhalt.

 

In § 85 Grundsätze der Gemeindeordnung ist in Abs. 1 folgende rechtliche Regelung vorhanden (Zitat):

Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn

1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,

2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf steht und

3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

 

Der Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim hat in den letzten Jahren fast ausschließlich weitere Investitionen in den Saunabetrieb der Anlage investiert. Dies widerspricht nach unserer Ansicht den Grundsätzen des § 85 Gemeindeordnung, insbesondere den Regelungen des Punktes 3 in Absatz 1.

In den letzten beiden Sitzungen des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim wird nun wiederum über Investitionen in den Saunabetrieb verhandelt ohne die Gesamtanlage zu berücksichtigen.

Der öffentliche Zweck des Unternehmens Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim und der Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH ist nach Ansicht der Freien Bürgerliste Ingelheim der Betrieb des Schwimmbades für Schulen, Vereine und die Öffentlichkeit. Dabei ist es nicht akzeptabel, dass eine Besucherzahl von über 2500 Gästen am Tag, wie zwischen den Jahren, ohne Konsequenzen auf die Ausgestaltung des Bades bleibt. Um die Gäste der Sauna wird sich weiterhin stark gekümmert und die Familien mit ihren Kindern und die Vereine stehen weit hinten an.

Ich bitte Sie zu prüfen, in wie weit bei dieser Betriebsart und der geplanten Erweiterung im Saunabereich die Einhaltung der Grundsätze des § 85 Abs. 1 Gemeindeordnung gegeben ist.

 

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Weitzel